Leinenpflicht in Deutschland

Es gibt in Deutschland keine generellen Bestimmungen zur Leinenpflicht bzw. zum freien Laufen lassen von Hunden. Jedes Bundesland und auch jede Gemeinde oder Kommune hat seine eigenen Bestimmungen.

So habe ich mir das heute einmal zum Thema gemacht und nachgeschaut, wo wir wie mit »Struppi« laufen können.

Jeder verantwortungsbewusste Hundehalter weiß, dass er seinen Hund in geschlossenen Ortschaften, in Parks und in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine führen muss. Aber selbst hier gibt es Bestimmungen zur Länge, die die Leine haben darf bzw. muss. Für die armen sogenannten »Listenhunde« gibt es noch mal extra Bestimmungen. Also keine einfache Angelegenheit, wenn man seine Fellnase irgendwohin mitnehmen möchte.

kurz nach meiner Ankunft
frei laufen macht Spaß!

Leinenpflicht in Deutschland – keine Regel ist auf Dauer

Die Bestimmungen zur Leinenpflicht werden jedoch immer wieder geändert, sodass nachfolgende Angaben nicht zwingend aktuell sein müssen. Vorsorglich übernehme ich deshalb schon mal keine Gewährleistung für die Angaben. Wenn jemand von Euch eine nicht aktuelle Angabe bemerkt, bitte per Kommentar mitteilen, dann kann ich die Liste sofort aktualisieren.

Baden Württemberg

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen auf den Hund nur dann schießen, wenn Wild bedroht ist und andere Möglichkeiten (z.B. Einfangen) ausgeschöpft sind

Bayern

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen sofort auf den Hund schießen, wenn Wild bedroht ist

Berlin

  • Es besteht generelle Leinenpflicht, nur in explizit ausgeschilderten Bereichen darf der Hund frei laufen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen sofort auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Brandenburg

  • Es besteht generelle Leinenpflicht, der Hund muss sogar an der kurzen Leine geführt werden
  • Jagdschutzberechtigte dürfen sofort auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Bremen

  • Während der Schonzeit (15.03. – 15.07.) besteht generelle Leinenpflicht, außerhalb der Schonzeit dürfen Hunde nur auf den Waldwegen frei laufen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen sofort auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Hamburg

  • Es besteht generelle Leinenpflicht, der Hund muss sogar an der kurzen Leine geführt werden
  • Jagdschutzberechtigte dürfen, ohne Wenn und Aber, sofort auf einen unangeleinten Hund schießen

Hessen

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn Wild bedroht ist und andere Möglichkeiten (z.B. Einfangen) ausgeschöpft sind

Mecklenburg – Vorpommern

  • Es besteht generelle Leinenpflicht, ohne Angabe der Leinenlänge
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Niedersachsen

  • Während der Schonzeit (01.04. – 15.07.) besteht generelle Leinenpflicht, außerhalb der Schonzeit dürfen Hunde nur auf den Waldwegen frei laufen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Nordrhein – Westfalen

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Rheinland – Pfalz

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Saarland

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Sachsen

  • Es besteht keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich längerfristig nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Sachsen – Anhalt

  • Während der Schonzeit (01.03. – 15.07.) besteht generelle Leinenpflicht, außerhalb der Schonzeit dürfen Hunde frei laufen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Schleswig – Holstein

  • Es besteht generelle Leinenpflicht, ohne Ausnahmen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Thüringen

  • Es besteht generelle Leinenpflicht, ohne Ausnahmen
  • Jagdschutzberechtigte dürfen nur dann auf den Hund schießen, wenn er sich längerfristig nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet

Die Regelungen in den Gemeinden gehen weit auseinander

Die Kompetenzen der Ordnungsbehörden werden von den einzelnen Gemeinden geregelt. Es gibt hier unzählige verschiedene Vorschriften zur Haltung und Führung von Hunden, sodass Sie sich sicherheitshalber auf Ihrer jeweiligen Behörde erkundigen.

Eine weise Entscheidung

Im Januar 2005 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Beschluss erlassen, der besagt, dass ein pauschaler Leinenzwang, wie in einigen Gemeinden angeordnet, unverhältnismäßig sei. Dies würde die Rechte von Hundehaltern unangemessen einschränken, da man hierbei von einer gegenstandslosen Gefahr ausgehe, die nicht für alle Hunde gelten kann. Fachkundige Erkenntnisse, die für die Notwendigkeit eines permanenten Leinenzwang immer und überall sprächen, liegen nicht vor.

Wat mut, dat mut.
Wat mut, dat mut.

Nur meine Meinung

Nach meiner Einschätzung bürgt ein permanenter Leinenzwang die Gefahr in sich, dass ein eigentlich „lieber“ Hund, bei dauerhafter Bewegungseinschränkung, aggressiv werden könnte. Wir verantwortungsvollen Hundehalter wissen wie viel und wie intensiv sich jeder unserer Hunde bewegen muss. Je nach Rasse und Temperament gibt es da riesige Unterschiede, dennoch braucht auch der anspruchsloseste (Bewegung) Hund sein Maß an Auslauf ohne Leine.

Über Martina Pfannschmidt 196 Artikel
Martina gehört zur Spezies “wissenschaftsorientiert” und weiß einiges über die sogenannte “Apitherapie”, also die Bienenheilkunde. Die meisten Texte bezüglich Gesundheit, Krankheiten, Heilpflanzen und Naturstoffe stammen aus ihrer Feder. Alle Texte werden zudem regelmäßig geprüft.

21 Kommentare zu Leinenpflicht in Deutschland

  1. “Hund muss aber kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen”? Da fallen nach meiner Einschätzung schon 75% aller Hundebesitzer bzw. Hunde durch.

  2. Also mal so gesehen .Ich habe einen Shiba Inu Rüden.Er ist immer Angeleint da er sehr Jagdtriebig ist.
    Aber wie sieht es aus ,viele Hundebesitzer lassen ihre Hunde sogar in Naturschutzgebieten ( Wald ) ohne Leine Freilaufen,
    ist das nicht Verboten.??
    Wir wurden schon des Öfteren von anderen Hunden Regelrecht angegriffen . aber Herrchen sagt jedesmal er tut doch nichts.
    Erst letztens muste ich meinen kleinen aus einem Brommbergestrüpp befreien. Ist das richtig??
    Da einige Hundehalter kein einsehen haben , bewaffne mich jetzt mit Hundeabwehrsprey. Bin Rentner und kann mir nur noch so helfen.

    • Hallo,

      das sind natürlich unschöne Erfahrungen, die wir hier so nicht kennen. Sehen wir von weitem Leute, die ihren Hund an der Leine haben, leinen wir natürlich auch gleich an. Und andersherum natürlich auch. Ein Naturschutzgebiet muss nicht zwingend mit Leinenpflicht ausgewiesen sein, in manchen Bundesländern steht ein Schild im Wald, auf dem steht, dass Hunde angeleint werden müssen – aber nicht immer. Selbst das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz geben hierzu Auskunft. Deshalb bleibt nur das Fragen auf dem Ordnungsamt.

      LG

      Martina

      • Folgender Kommentar ist von Manfred, er hat ihn nur leider unter einem falschen Beitrag platziert:

        hallo, ich konnte keine quellenangaben finden . . . wann der jäger auf meinen hund schiessen darf . . . es scheint sich was geändert zu haben . . . hier ein link

  3. Hallo,

    ich bin euch allen sehr dankbar für eure Kommentare. Leider musste ich in der Tabelle oben feststellen das in Thüringen generelle leinenPflicht besten. Aus meiner Sicht völlig unverständlich am muss ich meinen Hund wirklich immer im Wald anleinen?

    • Hallo Fabian,

      Erst einmal vielen Dank für Deinen Beitrag. Zu Deinem “Problem”: Auch in unseren Wäldern herrscht Leinenpflicht. Dennoch lassen die meisten Leute ihre Hunde frei laufen. Das wird auch toleriert, solange sich der Hund problemlos abrufen lässt, sprich wirklich SOFORT kommt, wenn er gerufen wird. Wenn Du also keinen jagdtriebigen Hund hast, der außerdem gut auf Dich hört, kannst Du es sicher riskieren. Wenn er nicht gut hört, würde ich Dir aber abraten ihn frei laufen zu lassen, denn in manchen Bundesländern ist es den Jägern erlaubt freilaufende Hunde zu erschießen, wenn sich kein Mensch in der Nähe aufhält. Am besten sprichst Du mit anderen Hundebesitzern in Deiner näheren Umgebung über deren Erfahrungen. Als wir hier her gezogen sind, haben wir auch gedacht: “das ist ja blöd, hier kannst du ja nirgends deinen Hund frei laufen lassen”! Doch schon bald haben uns andere Hundebesitzer gesagt: Macht doch eure Hunde von der Leine, das machen hier alle so”! Und so haben wir das dann auch gemacht. Aber wie gesagt, hören muss er, sonst hast Du vielleicht ein Problem, dass Du lieber nicht gehabt hättest.

      LG Carola

  4. Die Bremer Gesetzeslage hat sich scheinbar zur Darstellung in diesem Blog geändert.

    Es gibt in Bremen KEINE generelle Leinenpflicht.

    Leinenpflicht gilt nur für als Kampfhunde definierte Rassen und Mischlinge.

    “Läufige Hündinnen sowie Hunde, die in öffentlichen
    Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren und bei
    Veranstaltungen mit Menschenansammlungen mitgeführt werden,
    sind an der Leine zu führen.”
    (www.polizei.bremen.de/sixcms/media.php/13/gesetz_hundehaltung.pdf)

    “Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt[…] 2. in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) Hunde unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt.”
    (Feldordnungsgesetz Bremen)

    Bitte passen Sie Ihre Beschreibung entsprechend an.

    • Hallo lieber Hundefreund,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Zunächst einmal sind wir nur ein Blog und natürlich sind unsere Beiträge NICHT rechtsverbindlich. Wir weisen auch in diesem Beitrag mehrfach darauf hin. (Bsp. “Es gibt hier unzählige verschiedene Vorschriften zur Haltung und Führung von Hunden, sodass Sie sich sicherheitshalber auf Ihrer jeweiligen Behörde erkundigen.”) oder ( Regeln ändern sich). Zudem kann icht nicht so ganz nachvollziehen, was denn nun in Deinem Kommentar so anderes steht wie im Artikel.
      Du schreibst: „Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt[…] 2. in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) Hunde unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes führt.“
      (Feldordnungsgesetz Bremen)
      Ich habe geschrieben: Während der Schonzeit (15.03. – 15.07.) besteht generelle Leinenpflicht, außerhalb der Schonzeit dürfen Hunde nur auf den Waldwegen frei laufen
      Jagdschutzberechtigte dürfen sofort auf den Hund schießen, wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet.
      Ich sehe KEINEN Unterschied zwischen den beiden Aussagen. Was sollte ich nun verändern? Komplett die gleiche Aussage.

      Freundliche Grüße
      Carola

  5. Ich bin für die strikte Durchsetzung von Leinenzwang, sobald andere Menschen in die Nähe kommen. in einer Gartenanlage in Leipzig (Hunde an die Leine steht sichtbar da), gibt es einen Spielplatz für kleine Kinder und eine angrenzende Wiese. Gestern kam ein uangeleinter Hund. Er hörte nicht auf seine Hundehalterin und hetzte direkt vor den Augen der Freundin und ihres 9 Jährigen Kindes unser kleines Häschen zu Tode. Selbst als die Freundin den toten Hasen auf dem Arm hatte, wurde sie von dem Köter (mittlerweile an der Leine) noch angesprungen. Horror. Ich habe auch vorneweg von Hundehaltern immer gehört, ich Hund pariert. Nur leider kann er dafür nicht garantieren. Da die Freundin unter Schock nicht die Personalien der Frau erfragt hat, bekommt sie noch nicht mal eine kleine Strafe, welche vielleicht erzieherisch wirken könnte. Ein Kinderspielpaltz ist direkt angrenzent. Ich möchte mal sehen, wie sie sich gefühlt hätte, wenn sie oder ihre eigenen Eltern von einem Raubtier verfolgt würde und es dann heißt, “es hat ja nicht gebissen”. Ob Tod durch Beisen oder durch Schock bringt uns unseren kleinen Liebling nicht wieder. Der Junge mag nun auch nicht mehr auf den einzigen Spielplatz in der Nachbarschaft gehen… und diese Bilder werden Lebenslänglich bleiben. Der kleine macht sich nun Vorwürfe, weil er den Hasen aus Angst vor dem Hund nicht retten konnte.

    • Hallo André,

      erst einmal danke für Deinen Kommentar. Und natürlich auch gleich mein, von Herzen kommendes, Bedauern! Du hast völlig Recht, da wo es beschildert ist, dass Hunde an der Leine zu führen sind, hat das eingehalten zu werden. Es ist in jedem Fall unverantwortlich Hunde in der Nähe von Spielplätzen und öffentlichen Parks unangeleint laufen zu lassen. Ich finde auch, dass es keine Rolle spielt ob der Hund klein oder groß ist und ob er ein Beißer oder keiner ist. Hund an Leine, heißt Hund an Leine, ohne Diskussion! Punkt. Der Kleine tut mir unendlich leid. Sein Häschen ist tot und er musste es auch noch mit ansehen. Das ist grausam. Leider sind es genau diese Hundebesitzer die dem Ruf aller Hundebesitzer schaden. Denn, auch wenn Du es jetzt nicht glauben magst, es gibt wirklich auch Hundebesitzer, die es mit den Regeln ernst nehmen und sich an die Vorschriften halten. Davon ganz abgesehen sagt mir, auch ohne Hinweis-Tafeln, mein gesunder Menschenverstand, dass ich keinen meiner Hunde in Spielplatz- oder Parknähe, frei laufen lasse. Und das obwohl sie sehr klein sind. Dummerweise müssen meist alle Hundebesitzer unter der Dummheit des Einen leiden. Nochmal, es tut mir wirklich schrecklich leid für den kleinen Jungen, aber, bitte, denk jetzt nicht dass wir alle so sind.

      LG
      Carola

    • Meine Hund las ich in Wald frei laufen,zu seine eigene Schutz trug er Maul Schutz, so kann keine andre Tiere Schaden, doch gibt immer wider Leute welche schreien das der Hund an die Leine laufen muß, gestern hat mir eines Hund Besitzer gedroht mit riesen Stock in dem Hand weil meine Hund ist zu seine gegangen er wollte meine Hund erschlagen es ist schon 2 mal, was kann ich machen muß ich meine Hund an die Leine nehmen?

      • Hallo Maza,

        Ich weiß nicht von wo Du schreibst und kann deswegen nichts zur Leinenpflicht sagen, da diese ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Mich würde interessieren, warum Dein Hund einen Maulkorb tragen muss. Neigt er zu aggressivem Verhalten anderen Hunden gegenüber oder wildert er gerne mal? Und was ist er denn für eine Rasse? Vielleicht wäre eine Schleppleine geeignet. Die hat einen Radius von mindestens zehn Meter und Dein Hund hätte so genügend Auslauf, ohne dass etwas passieren kann. Zudem kann Dir dann niemand vorwerfen, dass er nicht angeleint ist. Vielleicht magst Du mir ja die Fragen beantworten, dann kann ich eventuell mehr dazu sagen.

        LG
        Carola

  6. Hallo,

    im Saarland wurde 2014 das Jagdgesetz geändert.

    Zur Info ein Auszug aus der offiziellen Seite des Saarlandes:

    ” In dem neuen Jagdgesetz zum 01.04.2014 wurden auch Passagen geändert, die nicht nur für Jäger und Jagdpächter von Bedeutung und Interesse sind, sondern auch für Hundebesitzer, die sich mit ihren Hunden im Wald aufhalten.
    So steht fest: Katzen und Hunde dürfen nicht mehr getötet werden. Wildernde Hunde sind bei der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, die dann das Weitere veranlasst.

    Während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni dürfen nach § 33 des neuen Jagdgesetzes nur noch Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden.
    Zuverlässig bedeutet, der Hund muss kontrollierbar sein und der Hundebesitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. Bei Missachtung kann ein Bußgeld erhoben werden.

    Praktisch bedeutet dies die Einführung einer Leinenpflicht für die Mehrzahl aller Haushunde für diesen Zeitraum. ”
    http://www.saarland.de/76972.htm

    • Hallo Marianne,

      vielen Dank für Deinen Beitrag, das werde ich gleich am Wochenende im Text ändern. Na, falls ich mal ins Saarland komme, dürften meine drei wenigstens ohne Leine laufen, denn sie hören zuverlässig. Aber Du hast recht, ein Großteil macht das (leider) nicht.

      LG

      Martina

  7. Hallo!
    Erst gestern wieder wurde ich von einem Jäger ermahnt, meinen Hund nicht frei laufen zu lassen. Ich meide die Waldgebiete in meiner Nähe, obwohl mein Hund u auch ich den Wald lieben, weil ich des öfteren mit Jägern angeeckt bin. Nun gehe ich auf Wiesen und Feldern spazieren damit sich mein Hund austoben kann! So auch gestern! … und wieder kam ein Jäger angefahren u erklärte mir, dass die Wildtiere nun nicht mehr auf das Feld/Wiese kämen! Also musste mein Hund wieder mal an die Leine. Es ist depremierend für mich und für meinen Hund!
    LG und einen schönen Tag!

    • Hallo Mandy,

      aus welchem Bundesland bist Du denn? Es kann doch nicht sein, dass Dein Hund gar nirgends frei laufen darf? Jäger haben auch nicht immer recht, es gibt sehr hundefreundliche Zeitgenossen unter dieser Spezies – aber leider auch welche, die keine Hunde mögen…

      LG

      Martina

    • Hallo,

      vielen Dank für den Hinweis. Leider gibt das Netz unterschiedliche Daten an, allerdings überwiegt der 01. März – und deswegen ändere ich das ab und bedanke mich!

      LG

      Martina

  8. Ich beziehe mich auf Ihren Beitrag zum generellen Leinenzwang in Mecklenburg-Vorpommern. Woher nehmen Sie diese Informationen? Was ist die gesetzliche Grundlage? Ich habe des öfteren Streitigkeiten an Gewässern und in Wäldern bezüglich meines ungefährlichen nicht angeleinten Hundes. Freundliche Grüße

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